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Beglaubigte Übersetzung von Urkunden

Benötigen Sie die Übersetzung einer Urkunde in eine Fremdsprache oder ins Deutsche? Das Kölner Übersetzungsbüro SATZGEWINN erstellt beglaubigte Übersetzungen von Urkunden für Behörden, Gerichte, Hochschulen, Standesämter und andere Institutionen.

Ob eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist, entscheidet die Stelle, bei der Sie die Urkunde einreichen. Erkundigen Sie sich deshalb möglichst vor der Beauftragung nach den konkreten Anforderungen.

✓ Gut lesbarer Scan oder scharfes Foto genügt für ein Angebot

✓ Beglaubigung durch entsprechend ermächtigte Übersetzer

✓ Sorgfältige Übertragung aller Angaben und Vermerke

✓ Versand der fertigen Ausfertigung per Post

Urkundenübersetzer für beglaubigte Übersetzungen

Nicht jeder Übersetzer darf die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung offiziell bescheinigen. Beglaubigte Urkundenübersetzungen werden von entsprechend ermächtigten, beeidigten oder vereidigten Übersetzern angefertigt.

Die Urkundenübersetzer von SATZGEWINN arbeiten mit großer Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein. Namen, Daten, Aktenzeichen, Stempel, handschriftliche Ergänzungen und Randvermerke werden vollständig und präzise übertragen. Auch schwer lesbare oder unleserliche Stellen sowie Besonderheiten des Dokuments werden in der Übersetzung kenntlich gemacht.

Weitere Informationen über die erforderliche Qualifikation finden Sie auf unserer Seite zum ermächtigten Übersetzer.

Wie wird die Urkundenübersetzung beglaubigt?

Die beglaubigte Übersetzung erhält einen Bescheinigungsvermerk, den Stempel sowie Ort, Datum und Unterschrift des Übersetzers. Der Bescheinigungsvermerk bestätigt, dass die Übersetzung des vorgelegten Dokuments richtig und vollständig angefertigt wurde.

Die Übersetzung wird mit einer Kopie der vorgelegten Urkunde verbunden. Der Stempel enthält unter anderem Angaben zu den Sprachen, für die der Übersetzer ermächtigt wurde, und zum zuständigen Gericht.

Welche Urkunden übersetzen wir?

Wir erstellen beglaubigte Übersetzungen zahlreicher privater, beruflicher und amtlicher Urkunden. Dazu gehören unter anderem:

✓ Geburtsurkunden

✓ Heiratsurkunden

✓ Sterbeurkunden

✓ Abstammungsurkunden

✓ Adoptionsurkunden

✓ Scheidungsurkunden und Scheidungsurteile

✓ Schul- und Hochschulzeugnisse

✓ Diplome und Abschlussurkunden

✓ Arbeitszeugnisse

✓ Approbationen und Berufsurkunden

✓ Führungszeugnisse

✓ Meldebescheinigungen

✓ Staatsbürgerschaftsnachweise

✓ Notarielle Urkunden

✓ Weitere amtliche Bescheinigungen

Falls Ihre Urkunde nicht aufgeführt ist, senden Sie uns das Dokument einfach zur Prüfung. Wir teilen Ihnen mit, ob und in welcher Form wir die gewünschte Übersetzung anfertigen können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Prüfung und Bearbeitung genügt in der Regel ein gut lesbarer Scan oder ein scharfes Foto aller Seiten. Das Original müssen Sie uns normalerweise nicht zusenden.

Achten Sie bitte darauf, dass sämtliche Stempel, Unterschriften, Randvermerke und handschriftlichen Ergänzungen vollständig sichtbar sind. Anhand der Dateien prüfen wir den Umfang und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Ob die zuständige Behörde eine Übersetzung auf Grundlage des Originals, einer beglaubigten Kopie oder eines Scans verlangt, sollten Sie vorab direkt mit der empfangenden Stelle klären.

Beglaubigte Übersetzung mit Apostille

Eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die beglaubigte Übersetzung bestätigt die richtige und vollständige sprachliche Übertragung. Eine Apostille bestätigt dagegen die Echtheit einer öffentlichen Urkunde beziehungsweise der darauf befindlichen Unterschrift.

Wenn Ihre Urkunde mit einer Apostille versehen ist, können die Urkunde und die Apostille gemeinsam übersetzt werden. Ob eine Apostille oder eine zusätzliche Überbeglaubigung erforderlich ist, entscheidet die Stelle, bei der Sie Ihre Unterlagen einreichen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Beantragen einer Apostille.

In welchen Sprachen übersetzen wir Urkunden?

Für Privatpersonen erstellen wir beglaubigte Übersetzungen in und aus folgenden Sprachen:

✓ Deutsch

✓ Englisch

✓ Französisch

✓ Spanisch

Informieren Sie sich auch über unsere Leistungen für Übersetzungen zwischen Deutsch und Englisch sowie für Übersetzungen zwischen Deutsch und Französisch.

Für Geschäftskunden, Kanzleien, Notariate, Behörden und andere Institutionen können weitere Sprachkombinationen angefragt werden. Wir prüfen anschließend die Verfügbarkeit eines entsprechend qualifizierten Übersetzers.

So beauftragen Sie Ihre Urkundenübersetzung

✓ Scannen oder fotografieren Sie alle Seiten gut lesbar.

✓ Senden Sie uns die Dateien per E-Mail oder über das Kontaktformular.

✓ Nennen Sie uns die gewünschte Zielsprache und den Liefertermin.

✓ Wir prüfen die Unterlagen und erstellen Ihnen ein Angebot.

✓ Die fertige Ausfertigung wird Ihnen per Post zugesandt.

Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunde?

Senden Sie uns einen gut lesbaren Scan oder ein scharfes Foto und nennen Sie uns die gewünschte Zielsprache sowie den benötigten Liefertermin. Wir erstellen Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot.

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