Vollmacht professionell übersetzen lassen
Mit einer Vollmacht ermächtigt der Vollmachtgeber eine andere Person, ihn in bestimmten Angelegenheiten rechtsgeschäftlich zu vertreten. Vollmachten werden im privaten, geschäftlichen und behördlichen Bereich eingesetzt und können weitreichende rechtliche Folgen haben.
Das Kölner Übersetzungsbüro SATZGEWINN erstellt professionelle Übersetzungen von Vollmachten. Für diese anspruchsvollen juristischen Texte setzen wir qualifizierte Fachübersetzer mit Erfahrung im rechtlichen Bereich ein.
✓ Gut lesbarer Scan oder scharfes Foto genügt für ein Angebot
✓ Individuelles und unverbindliches Angebot
✓ Übersetzung und Beglaubigung durch entsprechend ermächtigte Übersetzer
✓ Versand der fertigen Übersetzung per Post
Welche Vollmachten übersetzen wir?
Wir übersetzen Vollmachten für Privatpersonen, Unternehmen, Kanzleien, Notariate, Behörden und weitere Institutionen. Dazu gehören unter anderem:
✓ Spezialvollmachten
✓ Gattungsvollmachten
✓ Generalvollmachten
✓ Vorsorgevollmachten
✓ Bankvollmachten
✓ Handlungsvollmachten
✓ Prozessvollmachten
✓ Immobilienvollmachten
✓ Reisevollmachten
✓ Vollmachten für Behördenangelegenheiten
✓ Vollmachten für Erbschaftsangelegenheiten
✓ Unternehmens- und Handelsvollmachten
Falls Ihre Vollmacht nicht aufgeführt ist, senden Sie uns das Dokument einfach zur Prüfung.
Juristische Fachübersetzung einer Vollmacht
Bei der Übersetzung einer Vollmacht kommt es auf jedes Wort an. Der Umfang der Vertretungsmacht, Einschränkungen, Bedingungen und Fristen müssen eindeutig und vollständig wiedergegeben werden.
Unsere Fachübersetzer berücksichtigen die juristische Terminologie, den Aufbau des Dokuments und den Zusammenhang der einzelnen Regelungen. Ziel ist eine präzise und verständliche Wiedergabe der vorgelegten Vollmacht.
Eine Übersetzung kann die Vollmacht jedoch nicht rechtlich prüfen, verändern oder an das Rechtssystem eines anderen Landes anpassen. Ob die Vollmacht inhaltlich wirksam ist und im Zielland verwendet werden kann, sollte bei Bedarf durch einen Rechtsanwalt, Notar oder die empfangende Stelle geprüft werden.
Beglaubigte Übersetzung einer Vollmacht
Ob eine einfache oder eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird, entscheidet die Behörde, das Gericht, das Notariat oder die andere Institution, bei der die Vollmacht eingereicht werden soll.
Nicht jeder Übersetzer darf die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung offiziell bescheinigen. Hierzu sind entsprechend ermächtigte, beeidigte oder vereidigte Übersetzer befugt.
Die beglaubigte Übersetzung erhält einen Bescheinigungsvermerk, den Stempel sowie Ort, Datum und Unterschrift des Übersetzers. Sie wird mit einer Kopie der vorgelegten Vollmacht verbunden.
Der Bescheinigungsvermerk bestätigt die richtige und vollständige Übersetzung des vorgelegten Dokuments. Er bestätigt nicht die Echtheit der Unterschriften oder die rechtliche Wirksamkeit der Vollmacht.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum ermächtigten Übersetzer.
Welche Angaben werden übersetzt?
Der Inhalt richtet sich nach der jeweiligen Art und dem Umfang der Vollmacht. Übersetzt werden sämtliche Angaben des vorgelegten Dokuments, beispielsweise:
✓ Angaben zum Vollmachtgeber
✓ Angaben zum Bevollmächtigten
✓ Umfang der Vertretungsmacht
✓ Einschränkungen und Bedingungen
✓ Geltungsdauer und Widerruf
✓ Ort und Datum der Ausstellung
✓ Unterschriften und notarielle Vermerke
✓ Stempel, Siegel und Beglaubigungsvermerke
Auch handschriftliche Ergänzungen, schwer lesbare Stellen und weitere Besonderheiten des Dokuments werden in der Übersetzung entsprechend kenntlich gemacht.
Vertrauliche Behandlung Ihrer Vollmacht
Vollmachten enthalten häufig persönliche, wirtschaftliche oder rechtlich sensible Informationen. Deshalb behandeln wir Ihre Unterlagen streng vertraulich und verwenden die übermittelten Daten ausschließlich zur Prüfung, Angebotserstellung und Bearbeitung Ihres Auftrags.
Die Dokumente werden nur den Personen zugänglich gemacht, die unmittelbar an der Bearbeitung beteiligt sind. Auf Wunsch kann zusätzlich eine Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen werden.
Welche Unterlagen benötigen wir?
Für die Prüfung und Angebotserstellung genügt zunächst ein gut lesbarer Scan oder ein scharfes Foto sämtlicher Seiten. Das Original müssen Sie uns normalerweise nicht zusenden.
Achten Sie bitte darauf, dass Unterschriften, Stempel, Siegel, notarielle Vermerke und Anlagen vollständig sichtbar sind. Teilen Sie uns außerdem mit, für welches Land und welchen Verwendungszweck die Übersetzung benötigt wird.
Ob die empfangende Stelle eine Übersetzung auf Grundlage des Originals, einer beglaubigten Kopie oder eines Scans verlangt, sollten Sie vorab direkt mit der zuständigen Institution klären.
In welchen Sprachen übersetzen wir Vollmachten?
Für Privatpersonen erstellen wir Übersetzungen und beglaubigte Übersetzungen von Vollmachten in und aus folgenden Sprachen:
✓ Deutsch
✓ Englisch
✓ Französisch
✓ Spanisch
Informieren Sie sich auch über unsere Leistungen für Übersetzungen zwischen Deutsch und Englisch sowie für Übersetzungen zwischen Deutsch und Französisch.
Für Unternehmen, Kanzleien, Notariate, Gerichte und Behörden können weitere Sprachkombinationen angefragt werden.
Vollmacht mit Apostille übersetzen lassen
Eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung sind nicht dasselbe. Die beglaubigte Übersetzung bestätigt die richtige und vollständige sprachliche Übertragung. Eine Apostille bestätigt dagegen die Echtheit einer öffentlichen Urkunde beziehungsweise der darauf befindlichen Unterschrift.
Ob eine Vollmacht mit einer Apostille versehen werden kann oder eine notarielle Beglaubigung beziehungsweise andere Bestätigung erforderlich ist, hängt vom Dokument und von der empfangenden Stelle ab. Klären Sie die Anforderungen deshalb vorab mit der zuständigen Behörde, einem Notar oder Rechtsanwalt.
Qualitätssicherung bei Vollmachtsübersetzungen
Für jedes Projekt wählen wir einen Fachübersetzer mit der passenden Sprachkombination und Erfahrung mit juristischen Texten aus. Die verwendete Terminologie wird sorgfältig geprüft und innerhalb des gesamten Dokuments einheitlich verwendet.
Auf Wunsch kann eine zusätzliche Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip vereinbart werden. Dabei kontrolliert ein zweiter qualifizierter Fachübersetzer die Übersetzung auf Vollständigkeit, Terminologie und sprachliche Richtigkeit.
Kosten und Bearbeitungszeit
Der Preis richtet sich nach der Sprachkombination, der Textmenge, der juristischen Komplexität, der Lesbarkeit des Dokuments, dem gewünschten Liefertermin und der gewünschten Ausfertigungsform.
Die Bearbeitungszeit hängt ebenfalls vom Umfang und von der Komplexität ab. Einen verbindlichen Liefertermin nennen wir Ihnen zusammen mit unserem Angebot. Bei dringenden Aufträgen prüfen wir, ob eine Expressbearbeitung möglich ist.
So funktioniert die Beauftragung
✓ Scannen oder fotografieren Sie sämtliche Seiten gut lesbar.
✓ Senden Sie uns die Dateien per E-Mail oder über das Kontaktformular.
✓ Nennen Sie uns die gewünschte Sprache, den Verwendungszweck und den Liefertermin.
✓ Wir prüfen die Unterlagen und erstellen Ihnen ein Angebot.
✓ Nach der Auftragserteilung fertigen wir die Übersetzung an.
✓ Die fertige Ausfertigung wird Ihnen digital beziehungsweise bei einer Beglaubigung per Post zugesandt.
Möchten Sie eine Vollmacht professionell übersetzen lassen?
Senden Sie uns einen gut lesbaren Scan und nennen Sie uns die gewünschte Zielsprache, den Verwendungszweck sowie den benötigten Liefertermin. Wir erstellen Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot.




