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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Auftragserteilung erkennen Sie unsere AGB an. 

1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer/Lektor/Korrektor und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer/Lektor/Korrektor nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

2a. Umfang des Übersetzungsauftrags und Lieferung

(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

(2) Bei Lieferung der Übersetzung per Post verlängert sich die im Angebot angegebene Lieferfrist um die Dauer der Zustellung.

2b. Umfang des Lektorats-/Korrektoratsauftrags und Lieferung

(1) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, beschränkt sich die vertragliche Leistung des Lektorats/Korrektorats auf die Überprüfung der sprachlichen Richtigkeit der Texte. Die Korrekturen und Überarbeitungen müssen so beschaffen sein, dass orthografische, grammatische, typografische und Interpunktionsfehler durch Verbesserung des Datensatzes oder durch Markierung mit Anmerkungen so weit reduziert werden, dass (unter der Annahme einer fehlerfreien Umsetzung der Anmerkungen durch den Kunden) ein Text entsteht, der hinsichtlich Rechtschreibung, Grammatik, Typografie und Interpunktion für durchschnittliche Geschäftszwecke geeignet ist. Wir können nicht garantieren, dass der Text zu 100 % fehlerfrei ist.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggeber

(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).

(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.

4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.

(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Mängel müssen nach Erhalt der Übersetzung innerhalb von 14 Tagen schriftlich gerügt werden. Geschieht das nicht, gilt die Übersetzung als abgenommen.

(3) Der für den jeweiligen Auftrag eingesetzte Fachübersetzer verpflichtet sich zum einmailigen Korrekturlesen. Diese Leistung ist im Übersetzungspreis inklusive, stellt jedoch nicht die Garantie für eine sogenannte "druckreife" Übersetzung dar. Sollte dies jedoch erforderlich oder gewünscht sein, muss der Auftraggeber konkret darauf hinweisen und ggf. eine gesonderte Korrektur/Lektorat in Auftrag geben. Diese ist dann mit zusätzlichen Kosten verbunden. Bei "Eilaufträgen" entfällt dieses einmalige Korrekturlesen aus Zeitgründen. Die Korrekturlesung ist dann vom Kunden vorzunehmen. Sämtliche Haftungsansprüche bei Eilaufträgen sind ausgeschlossen.

(4) Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.

5a. Haftung (Übersetzung)

(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail­-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus­-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.

(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf den in Rechnung gestellten Wert bzw. auf max. 500 Euro begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.

(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, 10 Tage seit der Abnahme der Übersetzung.

5b. Haftung (Lektorat/Korrektorat)

(1) Werden trotz aller Sorgfalt des Auftragnehmers erhebliche Mängel am Auftragsergebnis festgestellt, so hat der Auftraggeber diese innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Leistung schriftlich zu reklamieren und dabei die Mängel so genau wie möglich zu beschreiben. Erfolgt innerhalb der genannten Frist keine Beanstandung, gilt die Bearbeitung als anerkannt. Der Auftraggeber hat eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Vergütung in einem der Bedeutung des Mangels für die Gesamtleistung entsprechenden Verhältnis zu mindern.

(2) Der Lektor/Korrektor haftet ausschließlich bei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten); bei Kardinalpflichten jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist ausgeschlossen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Datenschutzgesetz.

(3) Es wird keine Haftung für Folgeschäden, entgangene Gewinne oder andere Schäden übernommen. Sämtliche Haftungsansprüche bei Eilaufträgen sind ausgeschlossen.

(4) Änderungen am Text (z. B. im Rahmen der redaktionellen Bearbeitung) sind stets als Verbesserungsvorschläge zu verstehen. Daher sind Ansprüche sowie die Haftung für stilistische oder inhaltsbezogene Überarbeitungen grundsätzlich ausgeschlossen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Konsistenz der vorgenommenen Änderungen zu überprüfen.

(5) Ziel des Korrekturlesens ist es, die Fehlerquote in Bezug auf Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung so weit wie möglich zu reduzieren. Korrekturen werden so markiert, dass sie für den Kunden nachvollziehbar sind. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass auch nach dem Korrekturlesen noch Fehler im Text vorhanden sein können.

 

(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt. Die Haftung für möglicherweise entgangene Gewinne ist ausgeschlossen.

(6) Bei beglaubigten Übersetzungen gilt: Diese werden stets nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt und angefertigt. Bei sprachlichen Differenzen zwischen Ausgangs- und Zieltext gilt im Zweifelsfall immer der Zieltext.

(7) Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass die jeweilige Übersetzung für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig und geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Übersetzung veröffentlicht oder für juristische oder Werbezwecke verwendet wird. Das rechtliche Risiko der Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung trägt allein der Auftraggeber.

6. Berufsgeheimnis

Der Übersetzer/Lektor/Korrektor verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

7. Mitwirkung Dritter

(1) Der Übersetzer/Lektor/Korrektor ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer/Lektor/Korrektor dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.

8. Vergütung

(1) Die Rechnungen des Übersetzers/Lektor/Korrektor sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum.

(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Der Übersetzer /Lektor/Korrektor hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer/Lektor/Korrektor kann bei umfangreichen Übersetzungen/Lektorat/Korrektorat einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzer/Lektor/Korrektor kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.

(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

10. Rücktrittsrecht

Soweit die Erteilung des Übersetzungs-/Lektorats-/Korrektoratsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer/Lektor/Korrektor die Anfertigung von Übersetzungen/Lektorat/Korrektorat im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer/Lektor/Korrektor mit der Arbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.

11. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers/Lektors/Korrektors oder der Sitz seiner beruflichen Niederlassung.

(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.

(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.

12. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

13. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

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