Ermächtigter Übersetzer für beglaubigte Übersetzungen
Zulassung durch das Oberlandesgericht Köln
Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung für eine Behörde, ein Gericht, eine Hochschule oder einen Arbeitgeber? Dann muss die Übersetzung häufig von einem entsprechend ermächtigten Übersetzer angefertigt werden.
Ich bin Katrin Scholtyssek, Inhaberin von SATZGEWINN®, Diplom-Übersetzerin und durch das Oberlandesgericht Köln ermächtigte Übersetzerin. Urkunden und amtliche Dokumente übersetze und beglaubige ich in den Sprachkombinationen Deutsch, Englisch und Französisch.
Ihre Unterlagen werden persönlich geprüft, sorgfältig bearbeitet und selbstverständlich vertraulich behandelt.
✓ Über 15 Jahre Erfahrung
✓ Diplom-Übersetzerin und ermächtigte Übersetzerin
✓ Übersetzung und Beglaubigung durch entsprechend ermächtigte Übersetzer
✓ Persönliche Betreuung Ihrer Anfrage
✓ Vertrauliche Bearbeitung Ihrer Dokumente
Was ist ein ermächtigter Übersetzer?
Ein ermächtigter Übersetzer ist dazu befugt, die Richtigkeit und Vollständigkeit einer schriftlichen Übersetzung zu bescheinigen. Diese Ermächtigung wird durch die zuständige Justizbehörde erteilt, nachdem die erforderliche fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen wurden.
In Nordrhein-Westfalen werden Übersetzer für schriftliche Übertragungen als ermächtigte Übersetzer bezeichnet. In anderen Bundesländern sind beispielsweise die Bezeichnungen „beeidigt“, „vereidigt“ oder „öffentlich bestellt“ gebräuchlich.
Im Alltag wird meistens von einer beglaubigten Übersetzung gesprochen. Genau genommen bestätigt der ermächtigte Übersetzer mit seinem Beglaubigungsvermerk, dass die Übersetzung richtig und vollständig angefertigt wurde.
Was ist der Unterschied zwischen Übersetzern und Dolmetschern?
Ein Übersetzer überträgt schriftliche Dokumente von einer Sprache in eine andere. Dazu zählen beispielsweise Urkunden, Zeugnisse, Verträge oder Gerichtsurteile.
Ein Dolmetscher überträgt dagegen gesprochene Inhalte mündlich – etwa bei Gerichtsverhandlungen, Behördenterminen, Konferenzen oder geschäftlichen Gesprächen.
In Nordrhein-Westfalen werden Übersetzer für schriftliche Übersetzungen ermächtigt, während Dolmetscher für die mündliche Sprachübertragung allgemein beeidigt werden.
Wie wird eine Übersetzung beglaubigt?
Die Übersetzung wird vollständig und möglichst entsprechend dem Aufbau des Ausgangsdokuments angefertigt. Stempel, handschriftliche Eintragungen, Unterschriften oder nicht lesbare Stellen werden in geeigneter Form kenntlich gemacht.
Eine beglaubigte Übersetzung enthält in der Regel:
Die Übersetzung wird mit einer Kopie des vorgelegten Dokuments verbunden. Auf diese Weise lässt sich eindeutig erkennen, auf welche Vorlage sich die Übersetzung und der Beglaubigungsvermerk beziehen.
Welche Dokumente übersetzt ein ermächtigter Übersetzer?
Wir fertigen beglaubigte Übersetzungen zahlreicher Urkunden und amtlicher Dokumente an. Dazu gehören unter anderem:
Wann wird eine beglaubigte Übersetzung benötigt?
Eine beglaubigte Übersetzung wird häufig verlangt, wenn ein fremdsprachiges Dokument bei einer Behörde, einem Gericht, einer Hochschule oder einer anderen offiziellen Stelle vorgelegt werden soll.
Typische Anlässe sind eine Eheschließung im Ausland, eine Bewerbung bei einer ausländischen Universität, die Anerkennung eines Berufsabschlusses, ein Gerichtsverfahren oder die Vorlage amtlicher Dokumente im Rahmen einer Einbürgerung.
Welche Anforderungen gelten, entscheidet immer die Stelle, bei der Sie das Dokument einreichen. Klären Sie deshalb möglichst vor der Beauftragung, ob eine beglaubigte Übersetzung, das Original, eine beglaubigte Kopie oder zusätzlich eine Apostille benötigt wird.
Qualifikation und Verantwortung ermächtigter Übersetzer
Ermächtigte Übersetzer müssen ihre fachliche Befähigung und persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Sie tragen eine besondere Verantwortung, da ihre Übersetzungen für rechtliche und behördliche Verfahren verwendet werden können.
Ermächtigte Übersetzer sind keine Mitarbeiter eines Gerichts. Die gerichtliche Ermächtigung bestätigt vielmehr ihre besondere Befugnis, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer schriftlichen Übersetzungen zu bescheinigen.
Beglaubigte Übersetzungen in Englisch, Französisch und Deutsch
SATZGEWINN® erstellt beglaubigte Übersetzungen in den Sprachkombinationen Englisch–Deutsch und Deutsch–Englisch sowie Französisch–Deutsch und Deutsch–Französisch.
Für weitere Sprachen arbeiten wir mit einem internationalen Netzwerk qualifizierter Übersetzer zusammen. Wenn eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird, wählen wir einen Kollegen aus, der für die betreffende Sprache entsprechend ermächtigt, beeidigt oder öffentlich bestellt ist.
So erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung
Für die Prüfung Ihrer Anfrage und die Erstellung eines Angebots genügt zunächst ein gut lesbarer Scan oder ein scharfes Foto des vollständigen Dokuments. Sie können uns Ihre Unterlagen bequem per E-Mail oder über das Kontaktformular übermitteln.
Nach der Sichtung erhalten Sie ein individuelles und unverbindliches Angebot. Darin informieren wir Sie über den Preis und den möglichen Liefertermin.
Die fertige beglaubigte Übersetzung wird mit Stempel und Unterschrift versehen und anschließend per Post an Sie verschickt. Sollte für Ihren Auftrag die Vorlage des Originals erforderlich sein, teilen wir Ihnen dies vor Beginn der Bearbeitung mit.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Die Kosten richten sich nach der Sprachkombination, dem Umfang und der Lesbarkeit des Dokuments, dem Formatierungsaufwand sowie dem gewünschten Liefertermin. Deshalb prüfen wir jedes Dokument individuell.
Bei dringenden Anfragen ist nach vorheriger Absprache häufig eine beschleunigte Bearbeitung möglich. Senden Sie uns dazu Ihr Dokument und teilen Sie uns mit, wann Sie die Übersetzung benötigen.
Sie benötigen einen ermächtigten Übersetzer?
Senden Sie uns Ihr Dokument als gut lesbaren Scan oder als scharfes Foto. Wir prüfen Ihre Anfrage persönlich und erstellen Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot.