Apostille und amtliche Dokumente übersetzen lassen
Das Kölner Übersetzungsbüro SATZGEWINN erstellt beglaubigte Übersetzungen von amtlichen und rechtlichen Dokumenten. Wenn eine Urkunde mit einer Apostille versehen ist, können wir sowohl das Dokument als auch die dazugehörige Apostille vollständig übersetzen.
Eine beglaubigte Übersetzung und eine Apostille erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die Übersetzung gibt den Inhalt des Dokuments in einer anderen Sprache wieder. Die Apostille bestätigt dagegen die Echtheit einer öffentlichen Urkunde beziehungsweise der Unterschrift und die Befugnis der Person, die das Dokument ausgestellt hat.
✓ Gut lesbarer Scan oder scharfes Foto genügt für ein Angebot
✓ Individuelles und unverbindliches Angebot
✓ Übersetzung und Beglaubigung durch entsprechend ermächtigte Übersetzer
✓ Versand der fertigen Übersetzung per Post
Was ist eine Apostille?
Die Haager Apostille ist eine standardisierte Echtheitsbestätigung für öffentliche Urkunden. Sie wird im internationalen Urkundenverkehr zwischen den Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens verwendet und ersetzt dort grundsätzlich die aufwendigere Legalisation.
Die Apostille bestätigt:
✓ Die Echtheit der Unterschrift auf der öffentlichen Urkunde
✓ Die Eigenschaft beziehungsweise Befugnis des Unterzeichners
✓ Gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels
Die Apostille bestätigt nicht die inhaltliche Richtigkeit der Urkunde und auch nicht die Übereinstimmung einer Übersetzung mit dem Original.
Wer stellt eine Apostille aus?
Eine Apostille wird nicht vom Übersetzungsbüro oder vom Übersetzer ausgestellt. Zuständig ist eine dafür bestimmte Behörde des Staates, in dem die öffentliche Urkunde ausgestellt wurde.
Welche Behörde zuständig ist, hängt von der Art der Urkunde und ihrem Ausstellungsort ab. Informationen erhalten Sie in der Regel bei der Behörde, die das Dokument ausgestellt hat, oder bei der zuständigen Auslandsvertretung.
Für die Ausstellung der Apostille muss die öffentliche Urkunde normalerweise im Original bei der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Für unser Übersetzungsangebot genügt dagegen zunächst ein gut lesbarer Scan oder ein scharfes Foto.
Beglaubigte Übersetzung, Apostille und Legalisation: die Unterschiede
Beglaubigte Übersetzung
Bei einer beglaubigten Übersetzung bestätigt ein entsprechend ermächtigter, beeidigter oder vereidigter Übersetzer mit Bescheinigungsvermerk, Stempel und Unterschrift, dass die Übersetzung des vorgelegten Dokuments richtig und vollständig angefertigt wurde.
Amtlich beglaubigte Kopie
Eine amtlich beglaubigte Kopie bestätigt, dass eine Kopie mit dem vorgelegten Originaldokument übereinstimmt. Diese Bestätigung wird von einer dazu befugten Behörde oder Stelle vorgenommen. Sie bestätigt keine Übersetzung.
Apostille
Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis des Ausstellers einer öffentlichen Urkunde. Sie wird von der zuständigen Behörde des Ausstellungsstaates erteilt.
Legalisation
Wenn das Haager Apostille-Übereinkommen oder eine andere Vereinbarung nicht anwendbar ist, kann eine Legalisation erforderlich sein. Diese wird grundsätzlich von der zuständigen Auslandsvertretung des Staates vorgenommen, in dem die Urkunde verwendet werden soll.
Welche Dokumente übersetzen wir?
Wir übersetzen zahlreiche amtliche und rechtliche Dokumente einschließlich einer gegebenenfalls vorhandenen Apostille:
✓ Geburtsurkunden
✓ Heiratsurkunden
✓ Sterbeurkunden
✓ Scheidungsurteile
✓ Schul- und Hochschulzeugnisse
✓ Diplome und Abschlussurkunden
✓ Führungszeugnisse
✓ Staatsbürgerschaftsnachweise
✓ Approbationen und Berufsurkunden
✓ Handelsregisterauszüge
✓ Notarielle Urkunden
✓ Gerichtliche Beschlüsse
✓ Testamente und Erbscheine
✓ Vollmachten und Verträge
Falls Ihr Dokument nicht aufgeführt ist, senden Sie es uns einfach zur Prüfung.
Wann sollte die Apostille übersetzt werden?
Wenn die Apostille gemeinsam mit der Urkunde bei einer fremdsprachigen Behörde eingereicht wird, kann auch eine Übersetzung der Apostille verlangt werden. In diesem Fall übersetzen wir das Dokument und den vollständigen Apostille-Vermerk.
Klären Sie möglichst vor der Beauftragung mit der empfangenden Behörde, welche Unterlagen benötigt werden und in welcher Reihenfolge Apostille und Übersetzung anzufertigen sind. Die Anforderungen können vom Ausstellungsland, Zielland, Dokument und Verwendungszweck abhängen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Beantragen einer Apostille.
Wie wird die Übersetzung beglaubigt?
Die fertige Übersetzung erhält einen Bescheinigungsvermerk, den Stempel sowie Ort, Datum und Unterschrift des Übersetzers. Der Bescheinigungsvermerk bestätigt, dass die Übersetzung des vorgelegten Dokuments richtig und vollständig angefertigt wurde.
Die Übersetzung wird mit einer Kopie der übersetzten Vorlage verbunden. Im Bescheinigungsvermerk wird kenntlich gemacht, ob dem Übersetzer das Original, eine beglaubigte Kopie, eine einfache Kopie oder ein Scan vorgelegen hat.
Ob eine Übersetzung auf Grundlage eines Scans ausreicht oder das Original beziehungsweise eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden muss, entscheidet die empfangende Behörde.
In welchen Sprachen übersetzen wir amtliche Dokumente?
Für Privatpersonen erstellen wir beglaubigte Übersetzungen amtlicher Dokumente in und aus folgenden Sprachen:
✓ Deutsch
✓ Englisch
✓ Französisch
✓ Spanisch
Informieren Sie sich auch über unsere Leistungen für Übersetzungen zwischen Deutsch und Englisch sowie für Übersetzungen zwischen Deutsch und Französisch.
Für Unternehmen, Kanzleien, Notariate, Gerichte und Behörden können weitere Sprachkombinationen angefragt werden.
Welche Unterlagen benötigen wir?
Für die Prüfung und Angebotserstellung genügt zunächst ein gut lesbarer Scan oder ein scharfes Foto sämtlicher Seiten. Falls bereits eine Apostille vorhanden ist, senden Sie uns bitte auch deren Vorder- und Rückseite vollständig mit.
Achten Sie darauf, dass sämtliche Stempel, Siegel, Unterschriften, Randvermerke und Anlagen gut erkennbar sind. Teilen Sie uns außerdem mit, für welches Land und welchen Verwendungszweck die Übersetzung benötigt wird.
Kosten und Bearbeitungszeit
Der Preis richtet sich nach der Sprachkombination, der Textmenge, der Anzahl der Dokumente, der Lesbarkeit, dem Formatierungsaufwand, dem gewünschten Liefertermin und der Anzahl der benötigten Ausfertigungen.
Die Bearbeitungszeit der Übersetzung hängt vom Umfang und von der Sprachkombination ab. Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung einer Apostille wird dagegen von der zuständigen Behörde bestimmt und kann von SATZGEWINN nicht beeinflusst werden.
So funktioniert die Beauftragung
✓ Klären Sie mit der empfangenden Stelle, ob eine Apostille und eine Übersetzung benötigt werden.
✓ Lassen Sie die Apostille gegebenenfalls von der zuständigen Behörde ausstellen.
✓ Scannen oder fotografieren Sie das Dokument und die Apostille vollständig.
✓ Senden Sie uns die Dateien und nennen Sie uns Zielsprache und Liefertermin.
✓ Wir prüfen die Unterlagen und erstellen Ihnen ein Angebot.
✓ Die fertige beglaubigte Übersetzung wird Ihnen per Post zugesandt.
Möchten Sie eine Urkunde mit Apostille übersetzen lassen?
Senden Sie uns einen gut lesbaren Scan des vollständigen Dokuments einschließlich der Apostille und nennen Sie uns die gewünschte Zielsprache sowie den Liefertermin. Wir erstellen Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot.




