Beglaubigte Übersetzungen: Ermächtigte Übersetzer arbeiten für Sie!
Mit Brief und Siegel bestätigt
Haben Sie schon mal versucht, den einen oder anderen Gesetzestext nachzuschlagen – beispielsweise in einer Mietangelegenheit, nach einem Unfall oder zu einem beruflichen Thema wie Kündigungsschutz? Dann wissen Sie ja, wie gedrechselt die Formulierungen in Gesetzen und ihren Kommentaren ausgedrückt werden können.
Klar, dass man für beglaubigte Übersetzungen eine besondere Qualifikation nachweisen muss. Denn dabei geht es um die absolut zweifelsfreie Wiedergabe von Dokumenten, die für behördliche, amtliche und juristische Zwecke benötigt werden. Dabei geht es vor allem um Gerichtsverfahren, bi-nationale Eheschließungen, Einbürgerungen, Auswanderungen oder Auslandssemester.
Beglaubigte Übersetzungen: vom Gericht ermächtigt oder beeidigt
Mit der Beglaubigung bestätigt ein vom Land- oder Oberlandesgericht ermächtigter oder beeidigter Kollege die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Die Unterscheidung „beeidigt“ oder „ermächtigt“ variiert je nach Bundesland, meint aber das Gleiche. So ist ein Übersetzer in Nordrhein-Westfalen beispielsweise „ermächtigt“, in Bayern oder Niedersachsen hingegen „beeidigt.“ In Deutschland erfüllen nur etwa drei Prozent der professionellen Übersetzer die entsprechenden, strengen Voraussetzungen.
Nur staatlich anerkannte Übersetzer beziehungsweise Kollegen mit einem Diplom dürfen beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Das hat einen guten Grund: Alle diese Übersetzungen haben eine besondere Beweiskraft. Außerdem darf nur ein ermächtigter Übersetzer die Vollständigkeit und Richtigkeit von Übersetzungen bestätigen und beglaubigen. Das können eigene oder fremde Übersetzungen sein.
Beglaubigte Übersetzungen anzufertigen oder zu bestätigen, bedeutet eine zweifelsfrei nachgewiesene Qualifikation. Neben ihren exzellenten Übersetzerkompetenzen muss ein profundes und aktuelles Wissen über die Rechtssprache nachwiesen werden. Das betrifft die verschiedenen Rechtsgebiete insbesondere des Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechts – einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechts. Ein Behördenangestellter oder Notar darf keine Übersetzung beglaubigen – es fehlt die (fremd)sprachliche Kompetenz.
Die Qualifikation für beglaubigte Übersetzungen erlangt man entweder ...
- im Übersetzerstudium durch eine gute Abschlussnote im Studienschwerpunkt „Recht“
- oder durch die vom Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) durchgeführte „Summer School Recht“ mit anschließender Prüfung
Hinzu kommt der Nachweis einer persönlichen Eignung. Diese erfolgt unter anderem über ein Führungszeugnis, einen untadeligen Lebenslauf bzw. Leumund, Schuldenfreiheit und die ausdrückliche Bereitschaft zur Annahme kurzfristige Aufträge oder sehr umfangreiche Aufträge.
Sind alle formalen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wird der Übersetzer von dem zuständigen Richter offiziell ermächtigt. Eine beglaubigte Übersetzung kann also nur ein ermächtigter Übersetzer vornehmen, dessen Befähigung zweifelsfrei belegt ist und der höchstrichterlich bestätigt wurde. Auch eine Unterschriftenprobe wird bei Gericht hinterlegt.
Beglaubigte Übersetzung in der Praxis
Die eigentliche Beglaubigung erfolgt durch die Überprüfung der Übersetzung. Diese sollte schon optisch mit dem Originaldokument wie einer Geburtsurkunde übereinstimmen. Im Klartext: Auch das Layout muss berücksichtigt werden. Eine Kopie dieses Originaldokuments wird an die beglaubigte Übersetzung geheftet. Dann muss die Falzkante entsprechend gestempelt werden. Anschließend fügt der ermächtigte Übersetzer folgendes hinzu: seinen Beglaubigungsvermerk, seinen Stempel sowie seine rechtsverbindliche Unterschrift.
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