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Vereidigter Übersetzer in Köln

Sie benötigen eine offiziell verwendbare Übersetzung für eine Behörde, ein Gericht, eine Hochschule oder eine andere Institution? Das Übersetzungsbüro SATZGEWINN erstellt beglaubigte Übersetzungen von Urkunden, Zeugnissen und weiteren amtlichen Dokumenten.

Die Übersetzung wird von einem für die jeweilige Sprache entsprechend ermächtigten, beeidigten oder vereidigten Übersetzer angefertigt und mit Bescheinigungsvermerk, Stempel und Unterschrift versehen.

Sie haben Fragen zum Ablauf, zu den Kosten oder zur Übermittlung Ihrer Dokumente? Antworten finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen.

✓ Gut lesbarer Scan oder scharfes Foto genügt für ein Angebot

✓ Individuelles und unverbindliches Angebot

✓ Übersetzung und Beglaubigung durch entsprechend ermächtigte Übersetzer

✓ Versand der fertigen Übersetzung per Post

Beglaubigte Übersetzungen für Behörden und Institutionen

Beglaubigte Übersetzungen werden häufig benötigt, wenn fremdsprachige Dokumente bei deutschen Behörden oder anderen offiziellen Stellen eingereicht werden sollen. Welche Form der Übersetzung erforderlich ist, entscheidet die Stelle, bei der Sie Ihre Unterlagen vorlegen.

Das Übersetzungsbüro SATZGEWINN erstellt beglaubigte Übersetzungen unter anderem für:

✓ Standesämter und Meldebehörden

✓ Hochschulen und Anerkennungsstellen

✓ Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen

✓ Ausländerbehörden und Einbürgerungsstellen

✓ Gerichte und Notariate

✓ Konsulate und Botschaften

Weitere Informationen zu geeigneten Dokumenten, Kosten und Bearbeitungszeiten finden Sie auf unserer Seite über beglaubigte Übersetzungen.

Vereidigter oder ermächtigter Übersetzer?

Die Begriffe „vereidigter Übersetzer“, „beeidigter Übersetzer“ und „ermächtigter Übersetzer“ werden in Deutschland für Übersetzer verwendet, die offiziell verwendbare beglaubigte Übersetzungen anfertigen dürfen. Die genaue Bezeichnung unterscheidet sich je nach Bundesland.

In Nordrhein-Westfalen lautet die rechtlich zutreffende Bezeichnung „ermächtigter Übersetzer“. Die Inhaberin von SATZGEWINN verfügt über einen Abschluss als Diplom-Übersetzerin und ist durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln zur Anfertigung beglaubigter Übersetzungen ermächtigt.

Ausführliche Informationen zur gerichtlichen Ermächtigung und zu den unterschiedlichen Bezeichnungen finden Sie auf unserer Seite Ermächtigter Übersetzer.

Welche Dokumente können beglaubigt übersetzt werden?

Ein vereidigter beziehungsweise ermächtigter Übersetzer kann zahlreiche private, berufliche und amtliche Dokumente übersetzen und deren richtige und vollständige Übertragung bescheinigen.

Dazu gehören unter anderem:

✓ Geburtsurkunden

✓ Heiratsurkunden

✓ Meldebescheinigungen

✓ Schul- und Hochschulzeugnisse

✓ Führungszeugnisse

✓ Gerichtsurteile

✓ Vollmachten

✓ Notarielle Urkunden

Einen ausführlicheren Überblick über übersetzbare Urkunden und Bescheinigungen finden Sie unter Beglaubigte Übersetzungen.

In welchen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen möglich?

Für Privatkunden bietet SATZGEWINN beglaubigte Übersetzungen in und aus folgenden Sprachen an:

✓ Deutsch

✓ Englisch

✓ Französisch

✓ Spanisch

Geschäftskunden, Kanzleien, Behörden, Notariate und andere Institutionen können beglaubigte Übersetzungen in weiteren Sprachkombinationen anfragen. Je nach Sprache und Dokument wird ein entsprechend qualifizierter und gerichtlich zugelassener Übersetzer ausgewählt.

Was kostet ein vereidigter Übersetzer in Köln?

Die Kosten richten sich insbesondere nach der Sprachkombination, der Textmenge, der Lesbarkeit, dem Schwierigkeitsgrad, dem Formatierungsaufwand und dem gewünschten Liefertermin.

Nach Prüfung des Dokuments erhalten Sie ein individuelles und unverbindliches Angebot. Der vereinbarte Preis wird Ihnen vor der Auftragserteilung transparent mitgeteilt.

Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?

Die Bearbeitungszeit hängt vom Umfang und Schwierigkeitsgrad der Unterlagen, von der Sprachkombination und von der aktuellen Auslastung ab. Einzelne Urkunden können häufig kurzfristiger bearbeitet werden als umfangreiche Zeugnisunterlagen, Verträge oder Gerichtsakten.

Nennen Sie bei Ihrer Anfrage bitte den gewünschten Liefertermin. Wir prüfen anschließend, ob dieser eingehalten werden kann. Bei dringenden Aufträgen ist nach Absprache eine Expressbearbeitung möglich.

Beglaubigte Übersetzung anfragen

 

Sie möchten ein Dokument beglaubigt übersetzen lassen?

Senden Sie uns einen gut lesbaren Scan oder ein scharfes Foto und nennen Sie uns die gewünschte Zielsprache sowie den benötigten Liefertermin. Wir prüfen Ihre Unterlagen und erstellen Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot.


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