Testament professionell übersetzen lassen
Das Kölner Übersetzungsbüro SATZGEWINN übernimmt im Rahmen seiner juristischen Übersetzungen auch die Übertragung von Testamenten und weiteren erbrechtlichen Dokumenten.
Die Übersetzung eines Testaments verlangt sprachliche Präzision, juristisches Fachwissen und einen besonders vertraulichen Umgang mit persönlichen Daten. Deshalb setzen wir für solche Aufträge qualifizierte Fachübersetzer mit Erfahrung im juristischen Bereich ein.
✓ Gut lesbarer Scan oder scharfes Foto genügt für ein Angebot
✓ Individuelles und unverbindliches Angebot
✓ Übersetzung und Beglaubigung durch entsprechend ermächtigte Übersetzer
✓ Versand der fertigen Übersetzung per Post
Wann wird die Übersetzung eines Testaments benötigt?
Eine Testamentsübersetzung kann erforderlich sein, wenn der Erblasser, die Erben, Vermögenswerte oder zuständige Behörden einen Bezug zu verschiedenen Ländern haben. Typische Verwendungszwecke sind:
✓ Vorlage bei einem ausländischen Nachlassgericht
✓ Grenzüberschreitende Erbschaftsangelegenheiten
✓ Information fremdsprachiger Erben
✓ Nachweis gegenüber Banken und Versicherungen
✓ Übertragung von Vermögenswerten im Ausland
✓ Zusammenarbeit mit ausländischen Kanzleien und Notaren
✓ Internationale Nachlassabwicklung
✓ Gerichtliche oder behördliche Verfahren
Ob eine einfache oder eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird, entscheidet die Stelle, bei der das Testament eingereicht werden soll. Fragen Sie deshalb möglichst vor der Beauftragung nach den konkreten Anforderungen.
Juristische Fachübersetzung eines Testaments
Bei einer Testamentsübersetzung kommt es auf jedes Wort an. Begriffe aus dem Erb- und Familienrecht müssen im jeweiligen Zusammenhang verstanden und präzise in die Zielsprache übertragen werden.
Unsere Fachübersetzer berücksichtigen die juristische Terminologie, den Aufbau des Dokuments sowie den sprachlichen Zusammenhang einzelner Verfügungen. Ziel ist eine richtige, vollständige und verständliche Wiedergabe des vorgelegten Testaments.
Die Übersetzer dürfen den Inhalt des Testaments jedoch nicht rechtlich verändern, auslegen oder an das Erbrecht eines anderen Landes anpassen. Eine solche Prüfung oder Gestaltung muss durch einen entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt oder Notar erfolgen.
Beglaubigte Übersetzung eines Testaments
Nicht jeder Übersetzer darf die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung offiziell bescheinigen. Hierzu sind entsprechend ermächtigte, beeidigte oder vereidigte Übersetzer befugt.
Wenn eine beglaubigte Übersetzung verlangt wird, erhält die fertige Übersetzung einen Bescheinigungsvermerk, den Stempel sowie Ort, Datum und Unterschrift des Übersetzers. Die Übersetzung wird mit einer Kopie des vorgelegten Testaments verbunden.
Der Bescheinigungsvermerk bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Er bestätigt jedoch nicht die Echtheit, inhaltliche Richtigkeit oder rechtliche Wirksamkeit des ursprünglichen Testaments.
Weitere Informationen über die erforderliche Qualifikation finden Sie auf unserer Seite zum ermächtigten Übersetzer.
Vertrauliche Behandlung Ihrer Unterlagen
Testamente enthalten besonders persönliche und sensible Informationen. Deshalb behandeln wir Ihre Unterlagen streng vertraulich und verwenden die übermittelten Daten ausschließlich zur Prüfung, Angebotserstellung und Bearbeitung Ihres Auftrags.
Die Dokumente werden nur den Personen zugänglich gemacht, die unmittelbar an der Bearbeitung beteiligt sind. Auf Wunsch kann vor der Übermittlung der vollständigen Unterlagen zusätzlich eine Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen werden.
Welche erbrechtlichen Dokumente übersetzen wir?
Neben Testamenten übersetzen wir auf Anfrage weitere Unterlagen aus dem Erb- und Nachlassrecht:
✓ Einzeltestamente
✓ Gemeinschaftliche Testamente
✓ Erbverträge
✓ Erbscheine
✓ Europäische Nachlasszeugnisse
✓ Nachlassverzeichnisse
✓ Erbausschlagungen
✓ Vollmachten und Vorsorgevollmachten
✓ Gerichtliche Beschlüsse
✓ Korrespondenz mit Kanzleien und Behörden
Welche Unterlagen benötigen wir?
Für die Prüfung und Angebotserstellung genügt zunächst ein gut lesbarer Scan oder ein scharfes Foto sämtlicher Seiten. Das Original müssen Sie uns normalerweise nicht zusenden.
Achten Sie bitte darauf, dass handschriftliche Ergänzungen, Unterschriften, Stempel, notarielle Vermerke und Anlagen vollständig sichtbar sind. Teilen Sie uns außerdem mit, für welches Land und welchen Verwendungszweck die Übersetzung benötigt wird.
Ob die empfangende Stelle eine Übersetzung auf Grundlage des Originals, einer beglaubigten Kopie oder eines Scans verlangt, sollten Sie vorab mit der zuständigen Behörde, dem Gericht, Notar oder Rechtsanwalt klären.
In welchen Sprachen übersetzen wir Testamente?
Für Privatpersonen erstellen wir Übersetzungen und beglaubigte Übersetzungen von Testamenten in und aus folgenden Sprachen:
✓ Deutsch
✓ Englisch
✓ Französisch
✓ Spanisch
Informieren Sie sich auch über unsere Leistungen für Übersetzungen zwischen Deutsch und Englisch sowie für Übersetzungen zwischen Deutsch und Französisch.
Für Kanzleien, Notariate, Gerichte, Behörden und andere Institutionen können weitere Sprachkombinationen angefragt werden.
Testament mit Apostille übersetzen lassen
Eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung sind nicht dasselbe. Die beglaubigte Übersetzung bestätigt die richtige und vollständige sprachliche Übertragung. Eine Apostille bestätigt dagegen die Echtheit einer öffentlichen Urkunde beziehungsweise der darauf befindlichen Unterschrift.
Ob ein Testament mit einer Apostille versehen werden kann oder eine andere Form des Echtheitsnachweises benötigt wird, hängt von der Form des Testaments, dem Ausstellungsland und der empfangenden Stelle ab. Klären Sie die Anforderungen deshalb vorab mit der zuständigen Behörde, einem Notar oder Rechtsanwalt.
Kosten und Bearbeitungszeit
Der Preis richtet sich nach der Sprachkombination, der Textmenge, der Komplexität, der Lesbarkeit des Dokuments, dem gewünschten Liefertermin und der gewünschten Ausfertigungsform.
Die Bearbeitungszeit hängt ebenfalls vom Umfang und von der sprachlichen sowie juristischen Komplexität ab. Einen verbindlichen Liefertermin nennen wir Ihnen zusammen mit unserem Angebot. Bei dringenden Aufträgen prüfen wir, ob eine Expressbearbeitung möglich ist.
So funktioniert die Beauftragung
✓ Scannen oder fotografieren Sie sämtliche Seiten gut lesbar.
✓ Senden Sie uns die Dateien per E-Mail oder über das Kontaktformular.
✓ Nennen Sie uns die gewünschte Sprache, den Verwendungszweck und den Liefertermin.
✓ Wir prüfen die Unterlagen und erstellen Ihnen ein Angebot.
✓ Nach der Auftragserteilung fertigen wir die Übersetzung an.
✓ Die fertige Ausfertigung wird Ihnen digital beziehungsweise bei einer Beglaubigung per Post zugesandt.
Möchten Sie ein Testament professionell übersetzen lassen?
Senden Sie uns einen gut lesbaren Scan und nennen Sie uns die gewünschte Zielsprache, den Verwendungszweck sowie den benötigten Liefertermin. Wir erstellen Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot.




