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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen SATZGEWINN, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und seinen Auftraggebern über Übersetzungen, beglaubigte Übersetzungen, Lektorats-, Korrektorats- und sonstige vereinbarte Sprachdienstleistungen.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(3) Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsschluss

(1) Anfragen des Auftraggebers sind unverbindlich. Nach Prüfung der übermittelten Unterlagen erhält der Auftraggeber in der Regel ein individuelles Angebot.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt oder der Auftragnehmer den Auftrag ausdrücklich bestätigt.

(3) Das Angebot wird auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Dokumente und Angaben erstellt. Werden nachträglich weitere Seiten, Texte oder Anforderungen eingereicht, können sich Vergütung und Liefertermin entsprechend ändern.

3. Umfang der Leistung

(1) Die vereinbarte Leistung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig erbracht. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind das jeweilige Angebot und die Auftragsbestätigung.

(2) Die Übersetzung wird für den vom Auftraggeber mitgeteilten Verwendungszweck angefertigt. Hat der Auftraggeber keinen besonderen Verwendungszweck angegeben, wird eine für allgemeine Zwecke geeignete Übersetzung erstellt.

(3) Bei beglaubigten Übersetzungen umfasst die Leistung die Übersetzung und die Bestätigung ihrer Richtigkeit und Vollständigkeit nach den für den eingesetzten ermächtigten Übersetzer geltenden Vorschriften. Die Beglaubigung der Übersetzung bestätigt nicht die Echtheit des vorgelegten Ausgangsdokuments.

(4) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, umfasst ein Übersetzungsauftrag keine zusätzliche unabhängige Prüfung durch eine zweite Person, kein Lektorat, keine Druckfreigabe und keine rechtliche Prüfung.

(5) Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Leistung.

4. Lektorat und Korrektorat

(1) Soweit nicht anders vereinbart, beschränkt sich ein Korrektorat auf die Prüfung von Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung und Typografie.

(2) Ein Lektorat kann darüber hinaus sprachliche, stilistische und strukturelle Überarbeitungen umfassen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot.

(3) Stilistische Änderungen und redaktionelle Eingriffe sind als fachlich begründete Verbesserungsvorschläge zu verstehen. Die abschließende inhaltliche Prüfung und Freigabe obliegen dem Auftraggeber.

(4) Eine vollständige Fehlerfreiheit kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht garantiert werden. Dies gilt insbesondere, wenn Änderungen des Auftragnehmers anschließend durch den Auftraggeber oder durch Dritte umgesetzt oder weiterbearbeitet werden.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über den Verwendungszweck, die gewünschte Ausführungsform, Dateiformate, Terminologie, Anzahl der Ausfertigungen und sonstige besondere Anforderungen.

(2) Alle für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und Informationen sind vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere Referenztexte, Terminologielisten, Abbildungen, Tabellen, Abkürzungen und interne Bezeichnungen.

(3) Der Auftraggeber prüft Namen, Zahlen, Daten und Anschriften im Ausgangstext und in der gelieferten Leistung.

(4) Ist eine Übersetzung zur Veröffentlichung oder zum Druck bestimmt, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer vor der endgültigen Veröffentlichung nach Möglichkeit einen Korrekturabzug zur Prüfung zur Verfügung.

(5) Fehler oder Verzögerungen, die auf unvollständige, fehlerhafte, unleserliche oder verspätet eingereichte Unterlagen und Informationen zurückzuführen sind, hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.

(6) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung und Bearbeitung der eingereichten Inhalte berechtigt ist und dass durch die Ausführung des Auftrags keine Rechte Dritter verletzt werden.

6. Liefertermine und Versand

(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

(2) Eine Lieferfrist beginnt erst, wenn der Auftrag vollständig geklärt wurde, alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und eine gegebenenfalls vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist.

(3) Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags können zu einer Anpassung des Liefertermins führen.

(4) Bei einer postalischen Übersendung verlängert sich die angegebene Bearbeitungszeit um die Dauer der Zustellung. Für Verzögerungen oder Verluste im Verantwortungsbereich des Versanddienstleisters haftet der Auftragnehmer nur, soweit er diese zu vertreten hat.

(5) Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers, insbesondere technische Störungen, Strom- oder Internetausfälle, Krankheit, höhere Gewalt oder der Ausfall beauftragter Fachkräfte, verlängern die Lieferzeit angemessen. Der Auftraggeber wird hierüber so früh wie möglich informiert.

7. Eilaufträge

(1) Ein Eilauftrag liegt vor, wenn wegen des vom Auftraggeber gewünschten besonders kurzen Liefertermins die übliche Bearbeitungszeit wesentlich verkürzt werden muss.

(2) Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber nach Möglichkeit vor Vertragsschluss darauf hin, wenn aufgrund der kurzen Bearbeitungszeit einzelne zusätzliche Qualitätssicherungsmaßnahmen, insbesondere eine gesonderte abschließende Korrekturschleife, nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden können.

(3) Eine unabhängige Überprüfung durch eine zweite Person ist bei Eilaufträgen nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart und im Angebot aufgeführt wurde.

(4) Der Auftragnehmer haftet im gesetzlich zulässigen Umfang nicht für Beeinträchtigungen, die ausschließlich darauf beruhen, dass auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers trotz einer erkennbar unzureichenden Bearbeitungszeit mit der Eilbearbeitung begonnen wurde.

(5) Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleibt unberührt.

(6) Für Eilaufträge wird ein Expresszuschlag vereinbart.

8. Mängel und Nacherfüllung

(1) Der Auftraggeber wird gebeten, die Leistung nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 14 Tagen in Textform unter möglichst genauer Beschreibung mitzuteilen.

(2) Gesetzliche Mängelrechte und Verjährungsfristen bleiben von dieser Bitte unberührt.

(3) Bei einem berechtigten Mangel hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Der Auftraggeber räumt hierfür eine angemessene Frist ein.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie verweigert oder ist sie dem Auftraggeber nicht zumutbar, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

(5) Eine abweichende persönliche Präferenz hinsichtlich einzelner Formulierungen oder stilistischer Entscheidungen stellt keinen Mangel dar, sofern die Übersetzung inhaltlich richtig ist und dem vereinbarten Verwendungszweck entspricht.

(6) Kein Mangel liegt vor, wenn eine Beanstandung auf Fehlern, Mehrdeutigkeiten oder Unklarheiten des Ausgangstextes, auf fehlenden Informationen oder auf nachträglichen Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte beruht.

9. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit oder behördliche Anerkennung der Leistung für einen bestimmten Zweck, sofern diese Prüfung nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags war. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Anforderungen der empfangenden Behörde oder Institution vor Auftragserteilung zu klären.

(5) Für Änderungen an der gelieferten Leistung, die der Auftraggeber oder Dritte nachträglich vornehmen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

(6) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

10. Vertraulichkeit und Mitwirkung Dritter

(1) Der Auftragnehmer behandelt alle im Zusammenhang mit dem Auftrag erhaltenen Informationen und Unterlagen vertraulich.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags geeignete Mitarbeiter, Fachübersetzer oder andere fachkundige Dritte einzusetzen.

(3) Eingesetzte Dritte werden zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Anforderungen verpflichtet.

(4) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung auf der Website.

11. Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.

(2) Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Der Auftragnehmer kann insbesondere bei Privatkunden, umfangreichen Aufträgen oder Eilaufträgen eine angemessene Vorauszahlung oder vollständige Zahlung vor Beginn der Bearbeitung verlangen.

(4) Der Auftragnehmer kann die Übergabe oder Versendung der fertigen Leistung von der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung abhängig machen, sofern dies vor Auftragserteilung vereinbart wurde.

(5) Nachträgliche Änderungen, zusätzliche Texte, weitere Ausfertigungen oder Leistungen, die nicht vom ursprünglichen Angebot umfasst sind, werden gesondert berechnet.

12. Eigentum und Nutzungsrechte

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die gelieferte Leistung im Eigentum des Auftragnehmers. Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung eingeräumt, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Etwaige Urheberrechte des Auftragnehmers bleiben unberührt.

(3) Bei beglaubigten Übersetzungen dürfen Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift nicht verändert, entfernt oder getrennt von der zugehörigen Übersetzung verwendet werden.

13. Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

(2) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, wird der Auftragnehmer den Beginn der Bearbeitung entsprechend dokumentieren.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über Dienstleistungen, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat, mit der Ausführung erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen wurde und der Verbraucher bestätigt hat, dass ihm bekannt ist, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

(4) Widerruft der Verbraucher nach einem ausdrücklich verlangten vorzeitigen Leistungsbeginn, kann für die bis zum Widerruf bereits erbrachte Leistung Wertersatz nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldet sein.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz des Auftragnehmers wird nur vereinbart, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat und eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.

(4) Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dient die deutsche Fassung als maßgebliche Ausgangsfassung, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

15. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden bleiben hiervon unberührt.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

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