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Amtliche Übersetzung von SATZGEWINN

Das Übersetzungsbüro SATZGEWINN hat sich auf die Übersetzung von amtlichen und rechtlichen Dokumenten spezialisiert. Ein staatlich geprüfter Übersetzer mit Ermächtigung übernimmt bei uns die amtliche Übersetzung, damit diese inhaltlich einwandfrei und rechtlich korrekt ist.

Als amtliche Übersetzung wird eine Übertragung von einem Zeugnis, einer Urkunde, einem Führerschein, einem Ausweis und anderen Dokumenten bezeichnet, die eine Beglaubigung sowie eine Apostille erfordern. Behörden, Gerichte und Ämter akzeptieren in der Regel nur öffentliche Beglaubigungen,

die durch einen beeidigten Übersetzer erfolgen. Sie ist nicht mit der amtlichen Beglaubigung zu verwechseln, die von einer dienstsiegelführenden Behörde wie einem Gericht, einem Rathaus oder einem Pfarramt ausgeführt wird. Im Ausland werden in vielen Fällen beide Beglaubigungen verlangt.

Die Übersetzungsagentur SATZGEWINN bietet Ihnen eine beglaubigte und amtliche Übersetzung Ihrer Dokumente mit Apostille in Sprachen wie Deutsch, Französisch oder Englisch an.

Amtliche Übersetzung: Formalien, die beachtet werden müssen

Eine amtliche Übersetzung muss von einem vereidigten oder staatlich geprüften Übersetzer vorgenommen werden. Ein Gericht hat den Übersetzer zuvor vereidigt. Damit erlangt der Übersetzer die Befähigung, Dokumente beglaubigen zu können. Nach der Übersetzung und Beglaubigung übergeben Sie das Dokument an die zuständige Stelle, damit diese die amtliche Beglaubigung oder Apostille durchführen kann.

Die Apostille sollte eine bestimmte Form haben und einen Vermerk enthalten, der bestätigt, dass die Übersetzung mit dem Original übereinstimmt. Zudem enthält sie das Dienstsiegel mit Unterschrift.

Die Apostille bestätigt die Echtheit der Urkunde oder des Zeugnisses und die Übereinstimmung mit der Übersetzung. Die Bearbeitung kann einige Tage in Anspruch nehmen.

Beim Übersetzungsbüro SATZGEWINN kümmern uns um eine schnelle Ausführung, sodass Sie auch in dringenden Fällen eine amtliche Übersetzung mit Beglaubigung und Apostille prompt erhalten.

Amtliche Übersetzung: Was gilt es zu beachten?

Bei der amtlichen Übersetzung von Dokumenten, Urkunden und Zeugnissen, die eine Apostille und Beglaubigung bedürfen, müssen bestimmte Richtlinien beachtet werden. Die Druckanordnung und das Schriftbild sowie der Aufbau in der Übersetzung sollten möglichst genau mit dem Ausgangstext übereinstimmen.

Unsere erfahrenen und professionellen beeidigten Diplom-Übersetzer übernehmen für Sie nicht nur die amtliche Übersetzung, sondern kümmern sich auch um die korrekte Formatierung und die richtige Formulierung.

Bitte lassen Sie uns Ihr Zeugnis, Ihre Urkunde und andere amtliche Dokumente zukommen. Bei der amtlichen Übersetzung müssen wir angeben, ob es sich bei dem Dokument um eine Übersetzung der beglaubigten Kopie oder das Originalschriftstück handelt. Das hat aber keine Auswirkungen. Die amtliche Übersetzung heften wir an die Vorlage an und schicken Sie anschließend an Sie zurück.

 

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