sprache-menü sprache-menü

Beglaubigte Übersetzung

Eine beglaubigte Übersetzung wird zumeist für behördliche bzw. amtliche Zwecke benötigt. In der Regel handelt es sich dabei um Dokumente wie Zeugnisse, Scheidungsurteile, Geburtsurkunden, Testamente, Ehefähigkeitszeugnisse, Verträge jeder Art oder Ähnliches. Mit der Beglaubigung bestätigt der vom Land- oder Oberlandesgericht ermächtigte oder beeidigte Übersetzer (die Bezeichnung variiert je nach Bundesland) die Richtigkeit der Übersetzung. (Ein Übersetzer in Nordrhein-Westfalen ist beispielsweise ermächtigt, in Bayern oder Niedersachsen hingegen beeidigt.)



Nicht jeder Übersetzer darf eine Übersetzung beglaubigen. Er muss seine sprachliche Qualifikation mittels eines Abschlusses wie Diplom-Übersetzer oder staatlich anerkannter Übersetzer nachweisen können. Darüber hinaus muss er über sichere Kenntnisse der Rechtssprache und der verschiedenen Rechtsgebiete insbesondere des Zivil-, Straf-, Verwaltungsrechts - einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechts verfügen. Diese Kenntnisse hat er entweder durch das Studienfach Recht im Übersetzerstudium (mit einer entsprechend guten Abschlussnote) oder durch die vom BDÜ (Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer) durchgeführte Summer School Recht mit anschließender Prüfung erworben.

Die persönliche Eignung ist darüber hinaus glaubhaft zu machen – durch ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Versicherung, nicht vorbestraft oder eines Ermittlungsverfahrens anhängig zu sein und eine Bescheinigung, nicht im Schuldnerverzeichnis und im Verzeichnis der Insolvenzordnung eingetragen zu sein. Ein handgeschriebener! Lebenslauf wird erbeten. Anschließend wird der Übersetzer von dem zuständigen Richter offiziell ermächtigt. Eine Unterschriftenprobe wird bei Gericht hinterlegt.

Die eigentliche Beglaubigung erfolgt durch die Überprüfung der Übersetzung, die auch optisch, d. h. vom Layout mit dem Originaldokument übereinstimmen soll. Eine Kopie des Originaldokuments und die Übersetzung sind aneinanderzuheften, die Falzkante ist mit dem Stempel des Übersetzers zu versehen. Anschließend setzt der Übersetzer seinen Beglaubigungsvermerk, seinen Stempel sowie seine Unterschrift unter die Übersetzung.

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung? Dann sind Sie bei uns in guten Händen. Ein Angebot bekommen Sie hier.